Hinweise zur Anerkennung

Für die Anerkennung des Auslandsstudiums als Auslandsmodul im Master Wirtschaftsinformatik ist es notwendig, dass die Studierenden einen Antrag auf Anerkennung stellen. Diesen stellen die Studierenden in enger Zusammenarbeit mit dem Team von IS:link, das den Antrag an den Prüfungsausschuss weiterleitet.

Um den Anerkennungsantrag zu stellen, sind die Studierenden zunächst dazu aufgefordert, ihr ToR per Mail an IS:link zu senden. Das ToR wird daraufhin von IS:link geprüft und umgerechnet, um die Leistungen anrechnen lassen zu können.

Es gilt zu beachten, dass die erbrachten Leistungen des Auslandsstudiums entweder unbenotet oder benotet verbucht werden können. Es ist nicht möglich, einen Teil der Leistungen benotet und einen anderen Teil unbenotet eintragen zu lassen. Die Studierenden sind dazu angehalten, das IS:link Team beim Einreichen des ToRs darüber zu informieren, in welcher Form die Verbuchung stattfinden soll.

Nach der Überprüfung und Umrechnung des ToRs stellt IS:link den Anerkennungsantrag zusammen. Dafür wird zusätzlich ein aktueller Leistungsnachweis benötigt. Bei Änderungen während des Semesters müssen außerdem das modifizierte Learning Agreement und die Syllabi der veränderten Kurse eingereicht werden.

Es wird darauf verwiesen, dass IS:link keine Informationen über den Bearbeitungsstatus der Anträge beim Prüfungsausschuss erhält, da jeder Anerkennungsantrag als Einzelfallprüfung gehandhabt wird. Aus dem Grund sind Studierende gebeten, auf Anfragen diesbezüglich gegenüber IS:link abzusehen. Sobald der Anerkennungsantrag vom Prüfungsausschuss bearbeitet wurde, werden die Studierenden informiert.

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