Wie funktioniert das Aufnahmeverfahren?

Nachdem Studierende für eine Partneruniversität nominiert wurden, wird sich die ausländische Universität bei den Bewerber/innen melden. Wie der IS:link Beratungsinformation zu entnehmen ist, liegt es im Ermessen der jeweiligen Partneruniversität, ob die Studierenden angenommen werden oder nicht. IS:link hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.

Ist die Nominierung erfolgreich, wird die Partneruniversität direkten Kontakt zu den Studierenden suchen, um diese über das Bewerbungsverfahren zu informieren. Der Zeitpunkt der Zusendung dieses Bescheids variiert je nach Universität. Erfahrungsgemäß erhalten die Studierenden ungefähr vier bis sechs Monate vor dem Semesterbeginn eine Benachrichtigung.

Erhalten die Studierenden einen Bescheid der Austauschuniversität darüber, dass sie nominiert wurden, bedeutet dies, dass sie sich an der Partneruniversität offiziell bewerben dürfen. Der Bewerbungszeitraum sowie die erforderlichen Dokumente sind dem Schreiben der ausländischen Universität zu entnehmen, ebenso die einzelnen Verfahrensschritte der Bewerbung. Da sich die Bewerbungsmodalitäten der einzelnen Kooperationsuniversitäten stark unterscheiden, kann IS:link leider nicht im Detail über die entsprechenden Bewerbungsverfahren informieren.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

  • Die Kurswahl
  • Das Learning Agreement

Unterschiede zwischen IS:link und Erasmus

Studierende, die über Erasmus ins Auslandssemester gehen, können das Erasmus Learning Agreement durch das International Office erhalten. Stand Juli 2020: Das Erasmus LA ist auf der Seite des International Office herunterladbar.

Bei der Suche nach der passenden Austauschuniversität wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Kursangebot der Partneruniversitäten sowie den Bedingungen der Kurswahl auseinanderzusetzen. So richten sich die folgenden Inhalte dieser Seite zum einen an Studierende, die sich noch im Auswahlprozess für ihre Austauschhochschule befinden, und zum anderen an die Studierenden, die bereits einen Studienplatz an einer Partneruniversität erhalten haben.

Für Studierende, die bereits einen Studienplatz erhalten haben, ist es notwendig, die Kurswahl für das Auslandssemester zum richtigen Zeitpunkt festzulegen und prüfen zu lassen. Den jeweiligen Zeitpunkt der Kurswahl erfahren die Studierenden im Rahmen der IS:link Beratung.

Jede Partneruniversität hat fachliche Schwerpunkte, die sich entsprechend in ihrem Kursangebot zeigen. Die Kurse, die Studierende bislang weder im Bachelor- noch im Masterstudium absolviert haben, können im Ausland belegt werden. Doch auch persönliches (Fach-)Interesse sowie die weitere Studienplanung sollten bei der Wahl der Kurse berücksichtigt werden.

Bei der Kurswahl ist zu beachten, dass nur Kurse, die ausschließlich für Masterstudierende zugelassen sind, von den Studierenden zu belegen sind. Dies ist von zentraler Bedeutung für die Anrechenbarkeit. Kurse, die ebenfalls für Bachelorstudierende zugänglich sind, können bei der Anrechnung für Masterstudierende nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls von der Anrechnung ausgeschlossen sind ausländische Kurse, die mit ähnlichem Inhalt bereits im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudiums absolviert wurden.

Somit ergibt sich, dass Studierende bei der Auswahl der Kurse darauf zu achten haben, dass sie sich für Kurse entscheiden, deren fachliche Inhalte sie im Rahmen des Studiums noch nicht absolviert haben. Wie bereits der rechtlichen Verankerung des Auslandsstudiums zu entnehmen ist, können bis maximal fünf Auslandsmodule zu je 6 ECTS im Rahmen des Wahlpflichtmoduls absolviert werden.

Es ist nach individueller Prüfung ebenfalls möglich, deutsche Kurse durch ausländische zu substituieren, wenn diese nicht für das Wahlpflichtmodul angerechnet werden sollen. Unter Erfüllung bestimmter Bedingungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der 1:1 Anrechnung. Hierzu wenden sich Interessierte konkret mit den Kursbeschreibungen und den Syllabi an IS:link.

Es gibt Hochschulen, die vorab eine Kurswahl der Studierenden zum Zeitpunkt der Bewerbung einfordern. Diese Kurswahl wird als so genanntes Learning Agreement (LA) von den Studierenden für das Auslandssemester benötigt. Ein solches Learning Agreement wird auch bei einem Auslandsstudium über Erasmus benötigt (Erasmus Learning Agreement).

Grundsätzlich handelt es sich beim Learning Agreement um ein Dokument, das die ausgewählten, geplanten Kurse des Auslandsstudiums enthält, die der/die Studierende dort einträgt. Dieses Dokument wird vorab von IS:link und danach vom Prüfungsausschuss geprüft und muss von den Studierenden beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag auf ein Learning Agreement frühzeitig, spätestens allerdings 2 Monate vor dem benötigten Zeitpunkt eingereicht werden sollte.

Um sicherzugehen, dass die Kurse, die von den Studierenden im Ausland absolviert werden, an der Universität Duisburg-Essen angerechnet werden, gibt es das Learning Agreement (LA). Dieses enthält u.a. die von den Studierenden ausgewählten Kurse, die in zwei Schritten vor dem Auslandsaufenthalt geprüft werden: Die erste Überprüfung übernimmt IS:link und die zweite der Prüfungsausschuss. Das Learning Agreement muss von den Studierenden frühzeitig beantragt werden, wobei der Zeitpunkt der Beantragung davon abhängt, wann das LA benötigt wird. Die Information, bis zu welchem Zeitpunkt das LA vorliegen muss, ist entweder den Beratungsgesprächen durch IS:link oder den Informationen der Austauschuniversität zu entnehmen.

Bei Veränderungen der Kurswahl (also Modifizierungen des Learning Agreements) ist das IS:link Team umgehend zu kontaktieren!

Die Beantragung des Learning Agreements

Um ein Learning Agreement zu beantragen, werden der ausgefüllte Antrag, die jeweiligen Kursbeschreibungen (Syllabi) der Partneruniversität und ein aktueller Leistungsnachweis der/des Studierenden benötigt.

Benötigte Dokumente:

  • Das Learning Agreement
  • Der aktuelle Leistungsnachweis
  • Modulbeschreibungen/Syllabi

Für die Beantragung des LA gilt es dementsprechend als erstes, das Dokument Learning Agreement zu organisieren:

Für Studierende, die über IS:link ins Ausland gehen, ist das Learning Agreement zuvor eigenständig von den Studierenden im IS:link Portal (Clustdoc) herunterzuladen und zu bearbeiten.

Entsprechend der Hinweise (a) können die Kurse ausgewählt werden. Für die Beantragung des Learning Agreements werden neben der Kursliste ein aktueller Leistungsnachweis der/des Studierenden sowie die Kursbeschreibungen (Syllabi) mit den jeweiligen Links der Partneruniversitäten benötigt.

Zur Vorbereitung auf das Beantragungsgespräch mit dem IS:link sollten Studierende die Kursliste mit den jeweiligen Syllabi digital zum Gespräch mitbringen. Beim Beratungsgespräch profitieren die Studierenden von den langjährigen Erfahrungen des IS:link Teams, das über eine Referenzliste die Kurse der/des Studierenden abgleichen kann. Außerdem können vertiefende Fragen zur Kurswahl geklärt und auf Unstimmigkeiten in der Kurswahl hingewiesen werden, noch bevor diese dem Prüfungsausschuss vorgelegt wird.

 

Nach dem Beratungsgespräch kann das Learning Agreement nun von den Studierenden ausgefüllt werden und mit den erforderlichen Dokumenten an IS:link weitergeleitet werden.

Dazu senden die Studierenden ihr vollständig ausgefülltes LA inklusive aktuellem Leistungsnachweis und den Syllabi der jeweiligen Kurse per Clustdoc an IS:link.

Das erste Mal? Schau dir unsere Anleitungen zum Ausfüllen des Learning Agreements an

Wenn du zum ersten Mal dein Learning Agreement ausfüllst und dich etwas überfordert fühlst, keine Sorge, wir haben dich abgedeckt. Schau dir unsere Anleitungen an, die dich Schritt für Schritt durch den Prozess führen und nützliche Tipps bereitstellen, um alles ganz einfach zu machen.

Learning Agreement Video Tutorial

Learning Agreement PDF Guide

Um herunterzuladen, klicke einfach auf den bereitgestellten Link.

Daraufhin findet eine Vorüberprüfung durch IS:link statt. Im Zuge dessen kann es vorkommen, dass es bei Unstimmigkeiten kleine Veränderungen bei der Kurswahl geben kann. In diesem Fall müssen die Studierenden das Learning Agreement modifizieren und IS:link erneut zusenden.

Besteht das Learning Agreement diese Vorabprüfung, wird es an den Prüfungsausschuss zur zweiten Prüfung weitergeleitet.

Sobald das Dokument vom Prüfungsausschuss geprüft wurde, kontaktiert IS:link die/den Studierende/n. Das genehmigte LA wird von IS:link per Mail an die/den Studierende/n zugesandt.

Sollten Sie während Ihres Auslandssemesters neue Kurse/Fächer belegen, können Sie einen Antrag auf Änderung des Learning Agreements einreichen. Dieser wird im Portal freigeschaltet, wenn Sie im Portal einen Antrag auf Änderung vom Learning Agreement stellen.

Der Prozess hier ist ähnlich wie beim ersten Anlauf: Auch hier müssen wieder jeweils die Modulbeschreibungen der neuen Fächer beigefügt werden.

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