Das Auslandssemester als obligatorischer Bestandteil des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik (M.Sc.)

Verankerung in der Prüfungsordnung im Masterstudiengang

Gemäß der Prüfungsordnung für den bilingualen Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Duisburg-Essen vom 12. September 2013 gilt das Auslandssemester bzw. der Auslandsaufenthalt als obligatorischer Bestandteil des Studiengangs:

Dort ist unter § 11 (2) zu entnehmen: „Die Studierenden müssen in ihrem Studium ein einschlägiges Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum von mindestens dreimonatiger Dauer absolvieren, sofern sie nicht bereits im Rahmen ihres ersten berufsqualifizierenden Abschlusses einen entsprechenden Auslandsaufenthalt erbracht haben oder einen englischsprachigen längeren Aufenthalt im Ausland nachweisen können. Die Verpflichtung gilt nur, sofern die Fakultät einen angemessenen Studienplatz im Ausland nachweisen kann, der frei von zusätzlichen Studiengebühren ist. Die Verpflichtung entfällt zudem, wenn ein Studierender aus gesundheitlichen, familiären oder anderen dringenden Gründen nicht in der Lage ist, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren ("Härtefallregelung").“

Verankerung im Modulhandbuch (SoSe 2020)

Das Auslandsstudium ist dem Auslandsmodul im Wahlpflichtbereich I (Master Wirtschaftsinformatik) für das 2.-3. Fachsemester zugeordnet. Verantwortlich für diesen Modulbereich ist Prof. Dr. Frederik Ahlemann.

Im Rahmen des Auslandsstudiums können gemäß Prüfungsordnung § 10 (4) bis zu fünf Auslandsmodule zu je umgerechnet sechs ECTS-Credits im Wahlpflichtbereich durch fachbezogene Auslandsmodule abgelegt werden. Die genauen Belegungsbedingungen sind dem Modulhandbuch (S. 54) und der Prüfungsordnung zu entnehmen.

Individuelle Entwicklungsmöglichkeiten

Durch das Absolvieren des Auslandsaufenthalts wird einerseits der internationalen Ausrichtung des Studiengangs oder der internationalen Ausrichtung der Hochschule Rechnung getragen (Praxisrelevanz), andererseits können persönliche Kompetenzen der Studierenden erweitert werden. So sind folgende Qualifikationsziele dem Modulhandbuch zu entnehmen:

  • Vertiefung und Erweiterung der Fachkenntnisse in ausgewählten Bereichen der Wirtschaftsinformatik
  • Einblick in die inhaltliche sowie organisatorische Ausbildung an der ausländischen Universität/Hochschule
  • Vertiefung und Vervollkommnung der fremdsprachlichen Kenntnisse
  • Erwerb vertiefender fachlicher sowie kultureller Kompetenzen

Das Auslandsstudium wird somit nicht nur der internationalen Ausrichtung der Hochschule sowie des Studiengangs gerecht, sondern zielt auch auf die individuelle Entwicklung ab. Neben den fachlichen und fremdsprachlichen Kenntnissen sind es insbesondere die kulturellen Kompetenzen, die durch die Erfahrung des Auslandsaufenthalts erworben werden können. Darüber hinaus haben Studierende die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen, um ihre interkulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Stand Juli 2020 auf Basis der Prüfungsordnung und des Modulhandbuchs S. 54.